Eine Kaufreferenz aus einem verblassten Beleg übernehmen, ohne sie abzutippen
Stellen Sie lesbare Wörter und Zahlen eines Kassenbons wieder her, wenn Sie eine Transkription statt einer Tabelle benötigen. Gleichen Sie Händlerangaben, Datumswerte und Summen mit dem Original ab, besonders bei schmalem oder verblasstem Thermopapier.
Kaufdetails für ein Supportgespräch
Übernehmen Sie geprüfte Angaben zu Händler, Datum und gedruckter Referenz in eine Nachricht und bewahren Sie dabei das ursprüngliche Belegbild auf.
Gut lesbare Kassenbonnotizen
Erstellen Sie eine Textfassung einer Artikelbeschreibung oder Rückgaberichtlinie und prüfen Sie alle Abkürzungen, die ihre Auslegung verändern könnten.
Prüfen Sie, welchen Wortlaut des Belegs Sie tatsächlich weiterverwenden müssen
- Fotografieren Sie den flach liegenden Beleg so, dass Kopfzeile, Positionen und Fußzeile lesbar sind.
- Extrahieren und vergleichen Sie Daten, Referenznummern, Dezimalstellen und wichtige Vertragsformulierungen.
- Korrigieren Sie die Transkription und kopieren Sie die relevanten Details oder speichern Sie sie als TXT.
Barcodes, umgebrochene Zeilen und der Erhalt von Kaufnachweisen
- Trennt Beleg-zu-Text die Positionen in Tabellenspalten?
- Die Ausgabe ist eine Texttranskription. Verwenden Sie „Beleg in Excel“ oder CSV, wenn Sie für Analyse oder Import ein bearbeitbares Positionsraster benötigen.
- Kann die Texterkennung eine Belegnummer aus einem Barcode wiederherstellen?
- Betrachten Sie dies nicht als Barcode-Decoder. Möglicherweise werden nur die neben dem Code gedruckten, menschenlesbaren Ziffern erkannt; gleichen Sie diese mit dem Beleg ab.
- Warum werden zwei Zeilen eines Kassenbons in der Textausgabe zusammengeführt?
- Enge Abstände und umgebrochene Artikelbeschreibungen können die Lesereihenfolge verändern. Stellen Sie bei der Prüfung Zeilenumbrüche wieder her, wenn sie für die Bedeutung relevant sind.
- Sollte der Originalbeleg nach der Texterkennung aufbewahrt werden?
- Ja. Der Text ist eine Transkription, kann Fehler enthalten und ersetzt nicht den ursprünglichen Kaufbeleg.




























